Sonnen.Kraft.Krems
Anlegerhinweise

Wir zeigen Ihnen, welche Schwerpunkte wir setzen wollen. Wo die besonderen Chancen liegen. Wie wir die Zukunft unserer Stadt gemeinsam gestalten. Dabei orientieren wir uns an klaren Grundsätzen und am Konzept der Wirkungsorientierung. Ein Team aus Arbeitsgruppen kümmert sich darum. Klar ist: Krems ist schon heute ein guter Platz zum Arbeiten, Wohnen und Leben. Eine pulsierende Kleinstadt mit ausgeprägter Identität.
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Transparenz ist uns bei SONNEN.KRAFT.KREMS sehr wichtig, deswegen sind wir bestrebt, die AnlegerInnen über Risiken und Chancen des Darlehens umfassend aufzuklären. Sollten Ihre Fragen hier nicht hinreichend beantwortet werden, kontaktieren Sie uns bitte. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.
Was steckt rechtlich hinter dem Darlehen?
Das Darlehen bei SONNEN.KRAFT.KREMS ist ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt direkt an Projektträger mit privater Rechtsform (z.B. GmbH & Co KG). Die AnlegerInnen beteiligen sich somit direkt an dem von ihnen ausgewählten Projekt. SONNEN.KRAFT.KREMS verfügt zu keinem Zeitpunkt über den eingezahlten Darlehensbetrag. Zwischen dem Zeitpunkt der Einzahlung und der Weiterleitung an den Darlehensnehmer liegt das Geld auf einem Treuhandkonto.
Was bedeutet Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt?
Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt beinhaltet zwei besondere Charakteristika: Erstens die Nachrangigkeit und zweitens der qualifizierte Rangrücktritt.
Die Nachrangigkeit betrifft die Reihenfolge der Befriedigung aller Gläubiger der Projektgesellschaft im Falle einer Insolvenz. Gläubiger eines Nachrangdarlehens werden nach allen erstrangigen Gläubigern (oftmals projektfinanzierende Banken), aber vor den Gesellschaftern des Projektunternehmens bedient.
Mit dem qualifizierten Rangrücktritt vereinbaren Gläubiger und Projektgesellschaft, dass, sofern der zu leistende Kapitaldienst zur Insolvenz der Unternehmung führt, dieser vorerst ausbleibt und aufgeschoben wird, bis das Unternehmen durch die Leistung des Kapitaldienstes nicht mehr von einer möglichen Insolvenz bedroht ist.
Ist ein Projektträger von einer Insolvenz betroffen, hat das in der Regel keine Auswirkung auf andere Projektträger. Eine Nachschusspflicht besteht für die AnlegerInnen nicht!
Welche Risiken hat das Darlehen für mich als AnlegerIn?
Der Erwerb einer Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Im Sinne der Risikostreuung sollten möglichst nur Geldbeträge investiert werden, die in näherer Zukunft auch liquide nicht benötigt bzw. zurückerwartet werden.
Lesen Sie daher jedenfalls auch unsere Risikohinweise.
SONNEN.KRAFT.KREMS. Ich mach´s.